Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen zum Projekt Schürmatt? Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie hier.

An den Hängen und in Seenähe sind in den vergangenen Jahren viele attraktive Überbauungen im höheren Preissegment entstanden. Im Bezirk Küssnacht fehlt es jedoch an günstigen Wohnungen. Einheimische Familien, junge und ältere Menschen haben grosse Mühe, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Für sie sollen rund 140 neue, preisgünstige Wohnungen in zentraler Lage gebaut werden. Es war beim Verkauf des Areals die ausdrückliche Auflage des früheren Eigentümers, auf diesem Grundstück preisgünstigen Wohnraum zu realisieren.

In Städten prägen sie ganze Quartiere und auch in der ländlichen Innerschweiz wirken sie seit Jahrzehnten erfolgreich. Wohnbaugenossenschaften sind privatwirtschaftlich organisierte Wohnungsanbieter. Oftmals werden sie gar als Selbsthilfeorganisationen bezeichnet. Sie haben das Ziel, möglichst preisgünstige Wohnungen für die breite Bevölkerung bereitzustellen. Als gemeinnützige Bauträger arbeiten sie zudem nicht gewinnorientiert. Ein allfälliger Gewinn wird wieder investiert. Das Leben in einer Genossenschaftswohnung ist eine Wohnform zwischen Miete und Eigentum. Die Genossenschaftsmitglieder kaufen ihre Wohnung nicht, sie beteiligen sich aber mit Anteilsscheinen am Kapital der Genossenschaft und werden damit zu Miteigentümern ganzer Liegenschaften. Die Wohnbaugenossenschaften orientieren sich dabei am Prinzip der Kostenmiete.

Es ist nicht die Aufgabe des Bezirks Küssnacht, selbst als Investor aufzutreten oder ein Areal wie die Schürmatt zu bebauen. Dazu arbeitet er mit erfahrenen Partnern wie der Wohnbaugenossenschaft Küssnacht (WGBK) zusammen. Die WBGK wurde 2009 von Privaten mit dem Ziel gegründet, ihren Mitgliedern attraktive Wohnungen zu fairen Preisen anzubieten. Die Tätigkeit der WBGK ist gemeinnützig und strebt keinen Gewinn an. Der Bezirksrat ist mit einer Vertretung im Vorstand der Wohnbaugenossenschaft vertreten. Heute verfügt die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht über 240 Mitglieder und ist somit auch in der Gesellschaft breit abgestützt.

Nur wer einen direkten Bezug zum Bezirk Küssnacht hat, kann überhaupt eine Wohnung der WBGK mieten. Die Mieterinnen und Mieter müssen also im Bezirk aufgewachsen sein, hier arbeiten oder schon mehrere Jahre im Bezirk wohnen. Zudem müssen sie Genossenschaftsmitglied werden und dafür Anteilsscheine im Umfang von mindestens 6000 CHF zeichnen. Weiter werden auch finanzielle Kriterien (Einkommen, Vermögen) berücksichtigt, damit die Zielsetzungen des preisgünstigen Wohnraums realisiert werden. Diese Kriterien sind in einem verbindlichen Vermietungsreglement festgehalten, das wiederum vom Bezirksrat genehmigt wurde.

Insgesamt werden auf der unteren Schürmatt bis Ende dieses Jahrzehnts in mehreren Etappen rund 140 Wohnungen gebaut. Es sind mehrere Wohnhäuser geplant mit preisgünstigem Wohnraum für alle Generationen und Lebenssituationen. Die Wohnungen kommen mit Kostenmiete auf den Markt. Eine 2.5-Zimmer-Wohnung dürfte Stand heute rund 1500 Franken kosten – eine 4.5-Zimmer-Wohnung rund 2000 Franken. Hinzu kommen rund 50 bis 60 Wohnungen, die durch den Bezirk Küssnacht an sozial benachteiligte Bewohnerinnen und Bewohner vermietet werden.

Wohnbaugenossenschaften wie die WGBK in Küssnacht sind private Eigentümergemeinschaften, die sich in gemeinsamer Selbsthilfe zusammengetan haben und sich finanziell selbst tragen. Sie verpflichten sich freiwillig, einer breiten Bevölkerung und insbesondere auch darauf Angewiesenen zahlbaren Wohnraum zu bieten. Nur wenn Wohnungen subventioniert werden, spricht man vom sozialen Wohnungsbau. Allein schon der Umstand, dass die Mieterinnen und Mieter Anteile des Genossenschaftskapitals im Umfang von mehreren Tausend Franken erwerben müssen, zeigt, dass keineswegs von Sozialwohnungen gesprochen werden kann.

Die Abteilung Soziales und Gesellschaft bekundet heute grosse Mühe, innerhalb des Bezirks adäquate Wohnungen für armutsbetroffene Personen zu finden (beispielsweise für Personen in der wirtschaftlichen Sozialhilfe). Entsprechend benötigt der Bezirk aufgrund des knappen Angebots immer mehr zeitliche Ressourcen für die Suche und finanzielle Ressourcen für die Mieten. Mit eigenen Wohnungen vereinfacht sich diese Arbeit. Diese zusätzlichen vergünstigten Wohnungen dürfen aber nur an Personen vermietet werden, die strenge Einkommenslimiten und Belegungsvorschriften erfüllen. Der Bezirk spart nicht nur bei den Ressourcen für die Suche nach solchem Wohnraum, sondern kann diese auf der unteren Schürmatt deutlich preiswerter zumieten, als diese heute auf dem Wohnungsmarkt verfügbar sind.

Dem Wohnungsmarkt wird keine einzige Wohnung entzogen. Auch die Wohnbaugenossenschaften vermieten ihre Wohnungen am Markt, aber zur Kosten- und nicht zur Marktmiete. Mit ihren preisgünstigen Mieten und ihren Belegungsvorschriften helfen sie, dass die Wohnungsnot nicht noch grösser wird. Sie ermöglichen es, dass auch in Zukunft Familien, junge oder ältere Leute in attraktiven Gemeinden wie Küssnacht an zentraler Lage bezahlbaren Wohnraum finden.

Mit dem Baurecht erteilt der Grundeigentümer einem Dritten das Recht, auf seinem Grundstück zu bauen und das Gebäude über eine bestimmte Dauer (max. 99 Jahre) zu nutzen. Wenn der Bezirk das Bauland nicht verkauft, sondern im Baurecht abgibt, kann er nach dessen Ablauf wieder darüber verfügen. Ausserdem steigt der Baurechtzinsertrag proportional zum allenfalls steigenden Landwert. Die Gemeinde als Eigentümerin profitiert somit auch in Zukunft von einer allfälligen Wertvermehrung. Für den Baurechtsnehmer ist es hingegen deshalb interessant, weil er beim Projektstart weniger Kapital benötigt, da der Kauf des Landes wegfällt. Stattdessen zahlt er jährlich einen zuvor genau definierten Baurechtszins.

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