Das Projekt

Die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht (WBGK) will auf der unteren Schürmatt bis Ende 2030 in Etappen rund 140 Wohnungen für alle Generationen bauen. Der Bezirk Küssnacht will dazu das fast 18’000 Quadratmeter grosse Grundstück im Baurecht an die WBGK abtreten. Dadurch soll der preisgünstige Wohnungsbau für die einheimische Bevölkerung gefördert werden. Preisgünstige Wohnungen sind im Bezirk Küssnacht rar geworden. Insbesondere Familien des Mittelstands, junge Erwachsene und ältere Personen haben Mühe, zahlbaren Wohnraum zu finden. Eine gute Durchmischung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist aber wichtig für ein funktionierendes Zusammenleben.

Der Bezirk hatte das Areal im Jahr 2011 im Zuge der Südumfahrung erworben. Das Küssnachter Stimmvolk sagte in der Urnenabstimmung vom 19. Juni 2011 nicht nur mit 76,7 Prozent Ja zum Kauf der Liegenschaft für das Trassee der Südumfahrung, sondern auch Ja zur späteren Realisierung von preisgünstigem Wohnungsbau. Der Bezirksrat hatte sich nämlich gegenüber dem damaligen Eigentümer verpflichtet, das Land nach Fertigstellung des ersten Abschnitts der Südumfahrung für den preisgünstigen Wohnungsbau zu verwenden. Ein spekulativer Verkauf wurde vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht plant nun, auf der unteren Schürmatt mehrere Gebäude mit insgesamt rund 140 Wohnungen zu erstellen. Ein konkretes Bauprojekt liegt noch nicht vor, doch es ist vorgesehen, ein Quartier mit unterschiedlich grossen Wohnungen zu erstellen. Ein guter Wohnungsmix soll dazu beitragen, dass sowohl Familien mit Kindern wie auch junge Erwachsene oder ältere Personen ein passendes Wohnungsangebot finden. Es ist zudem geplant, Räumlichkeiten für stilles Gewerbe in den Neubauten unterzubringen. Diese könnten als Arztpraxis, Kindertagesstätte, Kindergarten oder Büros genutzt werden. Zudem sind eine Tiefgarage, grosszügige Grünflächen und belebte Begegnungszonen vorgesehen.

Der Bezirk als Baurechtsgeber hat sich zudem ausbedungen, dass er bei 30 Prozent der gesamten Wohnfläche ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Wohnungen und der Mietpreise hat. Damit will er sicherstellen, dass dem Bezirk Wohnraum für eigene Bedürfnisse zur Verfügung steht. Die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht ist dadurch angehalten, verteilt auf die ganze Überbauung genügend Wohnungen für tiefere Einkommenssegmente zu erstellen. Der Bezirk beabsichtigt von diesen Wohnungen die Hälfte – also rund 15 Prozent der gesamten Wohnfläche – selbst zu mieten. Die Abteilung Soziales und Gesellschaft bekundet bereits heute grosse Mühe, innerhalb des Bezirks adäquate Wohnungen für Personen mit tiefen Einkommen zu finden.

Chancen

Wohnen für alle Generationen
Der Bezirk Küssnacht hat die Schürmatt mit der Verpflichtung erworben, preisgünstigen Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu schaffen. Zusammen mit der Wohnbaugenossenschaft Küssnacht will er diesen Auftrag umsetzen. Bis 2030 sollen auf dem Areal in Etappen mehrere Gebäude mit rund 140 Wohnungen gebaut werden. Geplant ist eine zentrumsnahe Überbauung, in der verschiedene Generationen zusammenwohnen, sich begegnen und austauschen.

Breiter Wohnungsmix, attraktive Aussenräume
Auf der unteren Schürmatt soll in mehreren Gebäuden ein breiter Wohnungsmix entstehen. Dies ermöglicht es, sowohl Familien mit Kindern wie auch jungen Erwachsenen oder älteren Personen das passende Wohnungsangebot zu finden. Mit Räumlichkeiten für stilles Gewerbe und sozialen Angeboten wie Arztpraxen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Ateliers oder Büros sowie grosszügigen Grünflächen und einladenden Begegnungszonen wird das Areal zusätzlich belebt.

Nachhaltige Entwicklung für den Bezirk
Auf der unteren Schürmatt entsteht preisgünstiger Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Die Mieterinnen und Mieter müssen im Bezirk aufgewachsen sein, arbeiten oder schon mehrere Jahre hier wohnen. Der Bezirk als Baurechtgeber hat ein Mitspracherecht und kann Vorgaben für die Gestaltung der Wohnungen und der Mietpreise machen. Für mittellose Personen kann der Bezirk so ebenfalls preisgünstigen Wohnraum anbieten. Zudem erhält der Bezirk während der nächsten 99 Jahre jährliche Einnahmen über den Baurechtszins.

Wohnen im Grünen nahe beim Zentrum
Die neue Überbauung bietet nicht nur attraktiven Wohn- und Lebensraum im Grünen. Die Schürmatt ist auch äusserst zentral gelegen. In wenigen Minuten können das Zentrum von Küssnacht, der See, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen bequem zu Fuss erreicht werden. Auch Bushaltestellen, der Bahnhof sowie ein Autobahnanschluss liegen in nächster Nähe. Küssnacht bietet zudem ein vielfältiges Angebot an Freizeitmöglichkeiten mit Spazier- und Wanderwegen, Sportplätzen, Bademöglichkeiten und kulturellen Aktivitäten.

Baurechtsvertrag

Der Bezirk Küssnacht plant, die untere Schürmatt (Grundstück Nr. 4122 mit einer Fläche von 17’668 Quadratmetern) für 99 Jahre im Baurecht an die WBGK (Wohnbaugenossenschaft Küssnacht am Rigi) abzugeben. Die Baurechtsnehmerin möchte auf dem Baurechtsgrundstück mehrere Mehrfamilienhäuser erstellen. Ziel ist die Vermietung von preisgünstigem Wohnraum für alle Generationen und Lebenssituationen.

Der Bezirk kann bei 30 Prozent aller Wohnungen Vorgaben für die Gestaltung der Wohnungen und die Mietpreise machen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch wirklich preisgünstige Wohnungen entstehen. Für die restlichen 70 Prozent soll Wohnraum analog der bestehenden Siedlungen Chaspermatte und Hausmatt entstehen. Der Bezirk bleibt Eigentümer des Grundstücks und sichert sich mit dem Baurechtszins regelmässige Einnahmen von jährlich rund 450’000 CHF. Der Bezirksrat Küssnacht nimmt wie bis anhin mit einem Vertreter Einsitz im Vorstand der Wohnbaugenossenschaft.

Der Bezirksrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern des Bezirks Küssnacht, der Wohnbaugenossenschaft Küssnacht (WBGK) das Baurecht auf der unteren Schürmatt zu gewähren und den entsprechenden Baurechtsvertrag zu genehmigen. Sofern die Bezirksgemeinde am 15. April 2024 das Geschäft überweist, findet am 9. Juni 2024 dazu eine Urnenabstimmung statt.

Planungsprozess

Mit einer Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Abgabe der unteren Schürmatt im Baurecht an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht (WBGK) beginnt der eigentliche Planungsprozess. Die Entwicklung des Areals startet mit einem Studienauftrag an Architekten, dem Gestaltungsplan und der Erarbeitung des Bauprojektes. Die Ausführung soll in Etappen bis 2030 umgesetzt werden. Es wird angestrebt, wann immer möglich das lokale Gewerbe zu berücksichtigen.

Zeitplan

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